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   SG Altenburg, 27.08.2004 - S 12 RA 595/03   

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https://dejure.org/2004,20897
SG Altenburg, 27.08.2004 - S 12 RA 595/03 (https://dejure.org/2004,20897)
SG Altenburg, Entscheidung vom 27.08.2004 - S 12 RA 595/03 (https://dejure.org/2004,20897)
SG Altenburg, Entscheidung vom 27. August 2004 - S 12 RA 595/03 (https://dejure.org/2004,20897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der faktischen Angehörigkeit einer Klägerin zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Überführung von Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen; Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystemen nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus SG Altenburg, 27.08.2004 - S 12 RA 595/03
    Die Anwendung des Stichtages "30. Juni 1990" als maßgebliches Abgrenzungskriterium, um einen Verstoß gegen das Verbot der nachträglichen Einbeziehung in Versorgungssysteme zu beachten, hat das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 9. und 10. April 2002 (Az.: B 4 RA 32/01 R, B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 10/02 R) nach Ansicht der Kammer hinreichend begründet, so dass der Stichtag keineswegs als willkürlich festgelegt erscheinen kann.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus SG Altenburg, 27.08.2004 - S 12 RA 595/03
    Die Anwendung des Stichtages "30. Juni 1990" als maßgebliches Abgrenzungskriterium, um einen Verstoß gegen das Verbot der nachträglichen Einbeziehung in Versorgungssysteme zu beachten, hat das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 9. und 10. April 2002 (Az.: B 4 RA 32/01 R, B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 10/02 R) nach Ansicht der Kammer hinreichend begründet, so dass der Stichtag keineswegs als willkürlich festgelegt erscheinen kann.
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Altenburg, 27.08.2004 - S 12 RA 595/03
    Auf Grund dessen war die Klägerin am 30. Juni 1990 nicht in einem volkseigenen Betrieb tätig gewesen; die Tätigkeit in einem VEB am Stichtag ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes Voraussetzung dafür, dass das AAÜG überhaupt anwendbar ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 29. Juli 2004, Az.: B 4 RA 12/04 R); diese Auffassung hat das Thüringer Landessozialgericht im Übrigen unter Bezugnahme auf die bis dahin bekannte ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes schon mit seinem Urteil.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Altenburg, 27.08.2004 - S 12 RA 595/03
    Die Anwendung des Stichtages "30. Juni 1990" als maßgebliches Abgrenzungskriterium, um einen Verstoß gegen das Verbot der nachträglichen Einbeziehung in Versorgungssysteme zu beachten, hat das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 9. und 10. April 2002 (Az.: B 4 RA 32/01 R, B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 10/02 R) nach Ansicht der Kammer hinreichend begründet, so dass der Stichtag keineswegs als willkürlich festgelegt erscheinen kann.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Altersversorgung der

    Auszug aus SG Altenburg, 27.08.2004 - S 12 RA 595/03
    die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung als Ingenieur oder Techniker nach dem Recht der ehemaligen DDR, 2. die Ausübung produktionstechnischer Tätigkeiten als Ingenieur, Techniker, Konstrukteur, Architekt oder Statiker, 3. die Ausübung dieser Tätigkeit in einem volkseigenen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens vgl. beispielhaft Urteil des Bundessozialgerichtes vom 31. Juli 2002, Az.: B 4 RA 62/01 R.
  • LSG Thüringen, 26.01.2004 - L 6 RA 304/02
    Auszug aus SG Altenburg, 27.08.2004 - S 12 RA 595/03
    vom 26. Januar 2004 (Az.: L 6 RA 304/02) gefolgt; die Kammer hatte sich ebenfalls dieser Rechtsprechung schon vor dem o. g. Urteil des Bundessozialgerichtes angeschlossen.
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